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Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beschlossen, gegen die von der Landesregierung geplante Einführung von Studiengebühren zu klagen. „Studiengebühren widersprechen der Verfassung, die klar besagt, dass der Zugang zu den Hochschulen nur von der Eignung abhängen darf“, so die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Sarah Sorge. „Dies ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Fall, denn in Zukunft wird der finanzielle Hintergrund bzw. die Bereitschaft sich zu verschulden Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums sein.“
Neben den juristischen Bedenken lehnen DIE GRÜNEN Studiengebühren aber im Wesentlichen aus politischen Gründen ab. „Studiengebühren werden die soziale Auslese weiter verstärken und junge Menschen von der Aufnahme eines Studiums abschrecken. Wir brauchen aber mehr Studierende in Deutschland. Und wir müssen vor allem die klügsten auswählen und nicht die reichsten.“
Zudem kritisieren DIE GRÜNEN, dass das Modell der Landesregierung keinen Anreiz schafft, die Studienbedingungen zu verbessern. „Es gibt keine konkreten Zusagen, welche Leistungen Studierende für ihr Geld erwarten können. Es existieren weder einklagbare Rechte für Studierende noch rechtliche Verpflichtungen für die Hochschulen. Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, werden Studierende in Zukunft bis zu 1500 Euro im Semester zahlen müssen, können aber trotzdem weiterhin wegen Überfüllung aus Seminaren heraus geworfen werden oder keine Prüfer finden.“
Eine Diskrepanz sehen DIE GRÜNEN auch in den jetzt geplanten allgemeinen Studiengebühren und den bereits bestehenden Langzeitstudiengebühren. „Hier wird der Vertrauensschutz für diejenigen verletzt, die durch das erst vor kurzer Zeit in Kraft getretene Gesetz für Langzeitstudiengebühren ein gebührenfreies Studium gewährleistet bekommen haben, wenn sie ihr Studium in der vorgeschriebenen Zeit beendeten.“
Weitere soziale Härten des Gesetzes sind, dass auch ein Teilzeitstudium bis zu 1500 Euro im Semester kosten kann, dass ausländische Studierende bis zu 1500 Euro im Semester zahlen müssen und dass auch Master-Studiengänge ab 2010/2011 bis zu 1500 Euro kosten können. „Diese Regelungen sind ein Widerspruch zur geforderten Internationalisierung der Hochschulen und sie werden vor allem diejenigen Studierenden hart treffen, die Kinder haben oder ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen.“