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"Es war klar, dass die CDU mit den vorliegenden Änderungen vorzuspielen versucht, dass sie jetzt sozial gerechtere Studiengebühren einführt. Grund für die Gesetzesänderungen war aber nicht, dass die CDU plötzlich ihre soziale Ader entdeckt hat, sondern der massive Widerstand auf den das Gesetz wegen seiner verheerenden sozialen Folgen sogar bei Studiengebührenbefürwortern gestoßen ist. Sie hat gemerkt, dass ihr Entwurf nicht mit dem Studiengebührenverbot der Hessischen Verfassung vereinbar ist. Die wesentlichen Kritikpunkte aber bleiben bestehen: Es ist und bleibt verfassungswidrig und unsozial, belastet unsere Hochschulen statt sie zu entlasten und ist nicht dazu geeignet, die Probleme an unseren Hochschulen zu lösen. Es gefährdet die Vereinbarkeit von Studium und Familie, bedroht das Ehrenamt und benachteiligt gerade diejenigen, die neben dem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Zudem ist es volkswirtschaftlich unsinnig und politisch falsch. Wir GRÜNE sagen daher weiterhin Nein zur Einführung von Studiengebühren", sagt die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, in der heutigen 3. Lesung des Gesetzes.
"Wir brauchen mehr Studierende und Studienabsolventen, eine qualitativ bessere Hochschulausbildung und vor allem mehr Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Der Gesetzentwurf grenzt aber weiterhin aus – und zwar insbesondere sozial schwächere und Studierende mit Kindern. Nach wie vor ignoriert er die Tatsache, dass die meisten Studierenden faktisch ein Teilzeitstudium absolvieren, weil sie neben dem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Sie haben nach dem geänderten Gesetzentwurf immer noch keine Rechtssicherheit, ob sie tatsächlich auch nur die Hälfte der Studiengebühren bezahlen müssen. Dies wird fatale Auswirkungen haben, denn nur wer viel Geld von zu Hause mitbringt oder eine BAföG-Vollförderung bekommt, also nur ein Bruchteil der Studierenden, kann auch in der Regelstudienzeit studieren. Alle anderen brauchen länger, müssen künftig auch noch in voller Höhe Gebühren zahlen obwohl sie in Teilzeit studieren. Erschwerend kommt hinzu, dass im Gesetzentwurf weiterhin für Langzeitstudierende erhöhte Studiengebühren vorgesehen sind, aber gleichzeitig keinen Anspruch auf ein Darlehen haben. Deswegen und auch mangels Übergangsregelungen wird es in der Generation der jetzt Studierenden zu einer hohen Quote von Studienabbrechern kommen."
"Absolut unverständlich ist, warum die CDU trotz anders lautender Ankündigungen die Regelungen für Studierende mit Kindern nicht verbessert hat. Dies ist einmal mehr Beweis dafür, dass die CDU beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerne schöne Sonntagreden hält, faktisch aber nichts verbessert. Mit diesen Regelungen konterkariert die Landesregierung Bemühungen um mehr Familienfreundlichkeit. Und nach wie vor legt die CDU mit dem Gesetzentwurf dem wissenschaftlichen Nachwuchs Steine in den Weg, denn die frühe Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens aus der ersten Studienphase ist für junge Leute ohne finanzielles Polster nicht zu leisten und wird daher viele von einer Promotion abschrecken."
"Auch wurde im geänderten Gesetzentwurf die Forderung u.a. des Hessischen Jugendringes und der Jugendhilfsverbände nach einer Gebührenbefreiungsregelung für ehrenamtlich Engagierte nicht berücksichtigt. Dies bedroht das Ehrenamt und wird problematische Konsequenzen haben. Alles in allem ist festzustellen: Trotz der Änderungen bleiben die Auswirkungen des Studiengebühren-Gesetzes fatal. Die soziale Ausgrenzung ist von der CDU gewollt."
"Ausgeschlossen ist es nach den Regelungen des CDU-Gesetzes, dass Hochschulen die Möglichkeit, 10 Prozent ihrer Studierenden von den Studiengebühren zu befreien, speziell für sozial schwache Studierende nutzen, die gleichzeitig besonders leistungsfähig sind. Aber schon jetzt haben Schülerinnen und Schüler aus sozial besser gestellten Schichten eine um ein Vielfaches höhere Chance, eine Hochschule zu besuchen, als junge Menschen aus einkommensschwachen Familien. Statt für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen, verstärkt die CDU mit ihrem Studiengebührengesetz diese Tendenz. Die jetzt schon viel zu geringe Bildungsbeteiligung von jungen Menschen aus wenig begüterten Familien im Hochschulsystem wird weiter abnehmen. Und viele Schülerinnen und Schüler, die eigentlich ein Studium aufnehmen wollten, werden sich wegen der Studiengebühren dagegen entscheiden und somit den Verdrängungswettbewerb zu Lasten von Haupt- und Realschülern auf dem Ausbildungsmarkt verschärfen. Statt endlich die Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit zu stellen, tut die CDU also genau das Gegenteil. Sozial verträglich ist ihr Studiengebührengesetz auch nach den Änderungen nicht! Aber es geht bei diesem Thema nicht nur um soziale Aspekte. Wir brauchen mehr hoch qualifizierte und innovative Köpfe in unserem Land. Deutschland ist hier im internationalen Vergleich eines der Schlusslichter, aber gerade ein Land, dessen wichtigste Ressource aus gut ausgebildeten Menschen besteht, kann sich nicht weiter so geringe Studierenden- und Absolventenzahlen leisten. Um diese Quoten langfristig zu erhöhen, dürfen durch Studiengebühren keine neuen Hürden aufgebaut werden – im Gegenteil: Der Zugang zum Studium muss erleichtert werden statt erschwert. Mit ihrer Politik verzichtet die CDU auf wichtige Potenziale und verspielt leichtfertig die Zukunfts- und Innovationskraft unseres Landes."
"Wir GRÜNE sind davon überzeugt, dass die Einführung von allgemeinen Studiengebühren der Hessischen Verfassung widerspricht. Daher werden wir – sollten Sie dieses Gesetz heute trotz seiner aufgezeigten fatalen Auswirkungen verabschieden - vor dem Staatsgerichtshof dagegen klagen. Die Expertenanhörung hat uns darin bestärkt, dass die Umsetzung der Studiengebührenpläne auf juristischem Weg noch zu verhindern ist, da die Hessische Verfassung klar ein Verbot Allgemeiner Studiengebühren besagt und unmissverständlich deutlich macht, dass in Hessen die Möglichkeit zu studieren allein von der Eignung abhängen muss und ganz explizit nicht von der Herkunft abhängen darf. Wir sind von diesem Grundsatz allerdings nicht nur juristisch, sondern vor allem politisch überzeugt. Wir GRÜNE werden, wenn wir nach der Landtagswahl Regierungsverantwortung tragen, die Studiengebühren wieder zurücknehmen. Ob es an hessischen Hochschulen Studiengebühren geben wird oder nicht, entscheiden also letztendlich die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl 2008 mit ihrer Stimme", unterstreicht Sarah Sorge.