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4. Juli 2007

Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Michael Siebel (SPD): Studiengebührengesetz aussetzen!

Beide Fraktionen fordern Moratorium bei Studiengebühren

"SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich dafür aus, die Erhebung der Studiengebühren auszusetzen, bis vom Staatsgerichtshof über die Klagen entschieden ist. Das von der 'Initiative für eine Verfassungsklage von unten' geforderte Moratorium für die Erhebung der Studiengebühren soll umgesetzt und so lange aufrechterhalten bleiben, bis der Staatsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studiengebührengesetzes überprüft und über die Klagen gegen dieses Gesetz entschieden hat", fordern heute die hochschulpolitischen Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Sarah Sorge und Michael Siebel, mit einem gemeinsamen Antrag im Hessischen Landtag.

Es wäre nicht richtig, wenn Studierende bereits Zahlungen leisten müssten, obwohl gar nicht klar sei, ob die Studiengebühren einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würden. Daher müsse die Landesregierung umgehend einen Gesetzentwurf zur Herstellung der rechtlichen Grundlagen für das Moratorium vorlegen. "Gegen die von der CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag eingeführten Studiengebühren ab dem Wintersemester 2007 / 2008 gibt es breiten parlamentarischen und außerparlamentarischen Widerstand. Viele gute Argumente sprechen gegen Studiengebühren: Die Abhängigkeit von Bildungschancen und sozialer Herkunft wird durch Studiengebühren weiter verschärft. Nicht alle, die dazu geeignet sind, werden zukünftig in Hessen ein Studium aufnehmen können. Gerade Menschen aus ökonomisch schwächeren Familien werden durch Studiengebühren von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Wir brauchen aber mehr und nicht weniger Studierende", so Sorge und Siebel.

Aber Studiengebühren seien nicht nur politisch umstritten. Fraglich sei auch, ob die verharmlosend "Studienbeiträge" genannten allgemeinen Studiengebühren mit der Hessischen Verfassung vereinbar seien. "Die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben deswegen bereits gemeinsam vor dem Staatsgerichtshof gegen das Studienbeitragsgesetz geklagt. Inzwischen sind darüber hinaus auch die für eine Normenkontrollklage von Bürgerinnen und Bürgern, der so genannten Verfassungsklage von unten, nötigen Unterschriften zusammengekommen", so die Abgeordneten weiter. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Landesregierung per Erlass in der Zwischenzeit die Zahlung von Studiengebühren unter den Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit gestellt habe. Somit hätten alle Studierenden einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren, wenn den Klagen gegen das Studiengebührengesetz stattgegeben werde. Und es sei ein grandioser Erfolg, dass zehntausende hessischer Bürger aller Alterstufen trotz hoher bürokratischer Hürden mit ihrer Unterschrift die Verfassungsklage von unten gegen Studiengebühren unterstützt hätten, die von DGB, Studierenden und dem 'Bündnis für soziale Gerechtigkeit in Hessen' initiiert worden war. Fast 80.000 Bürger, etwa 40.000 mehr als für die Zulässigkeit der Klage nötig gewesen wären, hätten von ihren demokratischen Rechten Gebrauch gemacht. Unter Berufung auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung hätten sie zum Ausdruck gebracht, dass sie die von der CDU-Fraktion beschlossenen Studiengebühren für verfassungswidrig halten.

"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sehen darin schon jetzt den Auftrag, die falschen Entscheidungen der CDU-Landesregierung wieder rückgängig zu machen. Daher haben unsere Fraktionen übereinstimmend erklärt, dass sie die Studiengebühren nach der Landtagswahl im kommenden Jahr unter veränderten Mehrheiten wieder abschaffen werden", so Sorge und Siebel abschließend.

www.sarah-sorge.de und www.siebel-spd.de

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