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13. November 2003

Anhörung zum Studiengebührengesetz

Präsidenten und Studierende sehen Gesetz als unsozial undunpraktikabel an

In der Anhörung zum Langzeitstudiengebührengesetz haben sich heute alle Vertreter der Hochschulen gegen das Vorhaben der Landesregierung ausgesprochen. Langzeitstudiengebühren seien unsozial, die Umsetzung des Gesetzes bis zum Sommersemester2004 werde unnötig viel Verwaltungsaufwand mit sich bringen und sei nicht praktikabel. "Das Gesetzesvorhaben ist ein Angriff auf die Autonomie der Hochschulen. Zudem ist die politische Transparenz ist nicht gewährleistet, da die wichtigsten Beschlüsse vom Ministerium ohne Beteiligung von Parlament und Hochschulen über Verordnungen diktiert werden können", kritisiert die hochschulpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge.

"Die größten Verlierer werden nach Ansicht aller Vertreter die Studierenden sein. Das Gesetz wird dazu führen, dass viele Studierende ihr Studium aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Zukünftig werden junge Menschen aus sozial schwächeren Elternhäusern vor der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt werden. Der Grund für lange Studienzeiten liegt oft nicht an den Studierenden, sondern an den Studienbedingungen, die eine Regelstudienzeit nicht ermöglichen. Hinzu kommt, dass die meisten Studierenden neben dem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Auch wenn es in Zukunft für ein Teilzeitstudium endlich verbindliche Regelungen geben soll, trifft es diejenigen, die bereits unter den alten Voraussetzungen studieren, besonders hart. Rückwirkend wird es keine Anerkennung des Teilzeitstudiums geben. Hier haben die Hochschulen große verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem wird kritisiert, dass es für Studierende mit Kindern, die älter als drei Jahre sind, keine Ausnahmeregelungen gibt. Die schlechten Studienbedingungen an den Hochschulen werden sich um keinen Deut verbessern, da die Einnahmen im Landeshaushalt versickern statt den Hochschulen zugute zu kommen. Außerdem werden die Hochschulen durch das Gesetz nicht ent-, sondern belastet, da der zu erwartende Verwaltungsaufwand die durch das Gesetz gewährte zehnprozentige Aufwandspauschale aus der Gebühreneinnahme weit übersteigen wird."

DIE GRÜNEN fordern die CDU-Mehrheit auf, die Argumente der Fachleute nicht der mit der "Arroganz der Macht" zu ignorieren.

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