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25. November 2003

Studentisches Wohnen wird ab sofort gefördert

DIE GRÜNEN IM RÖMER haben sich durchgesetzt:
Studentisches Wohnen wird ab sofort von der Stadt Frankfurt gefördert

Zu dem neuen Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung erklären die wohnungspolitischen Sprecherinnen der Grünen im Römer, Heike Hambrock und Andrea Lehr: "Die Stadtverordnetenversammlung hat neue Förderrichtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde der Antrag Nr. 1178 der Fraktion DIE GRÜNEN IM RÖMER. Mit diesem Antrag wurden zwei inhaltliche Änderungen in den Förderrichtlinien vorgenommen.

Die eine Änderung stärkt das Mitspracherecht der Stadtverordnetenversammlung bei Fällen, in denen bei der Darlehensvergabe von den Förderrichtlinien abgewichen werden soll. Ab jetzt kann nur noch die Stadtverordnetenversammlung Abweichungen beschließen.

Die andere Änderung bezieht sich auf die Wohnraumversorgung von Studierenden. Ausdrücklich in die Förderrichtlinien aufgenommen ist nun studentisches Wohnen als eine der möglichen Förderungsvoraussetzungen. Die nun erfolgte Änderung ist ein wichtiges Signal an die Wohnungsbaugesellschaften und an private Interessenten, sich in der studentischen Wohnraumversorgung zu engagieren.

Neben diesen beiden Änderungen wurde durch Beschluss unseres Antrags festgeschrieben, dass nach Ablauf einer einjährigen Testphase die Förderrichtlinien daraufhin zu überprüfen sind, ob mit ihnen das erklärte Ziel, den sozialen Mietwohnungsbau zu fördern, erreicht werden konnte. Dies erachten wir deshalb unerlässlich, weil in der sozialen Mietwohnungsbauförderung erstmalig der Weg einer Pauschalförderung ungeachtet der konkret entstehenden Baukosten beschritten wird.

Wenngleich es angesichts der städtischen Haushaltslage nur allzu verständlich ist, dass der Magistrat darum bemüht ist, mit den wenigen verfügbaren Fördermitteln so viel sozialen Wohnungsbau wie nur möglich zu erhalten, so müssen die städtischen Förderrichtlinien dennoch so gestaltet sein, dass die bereitgestellten Fördermittel auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Ein erfolgreiches Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung darf nicht durch wirtschaftlich unattraktive Konditionen abschrecken. Es muss vielmehr finanzielle Anreize zur Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum bieten. Schließlich würde ein Förderprogramm für den sozialen Mietwohnungsbau, das niemand in Anspruch nimmt, sein Ziel völlig verfehlen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir eine nochmalige Überprüfung der neuen Richtlinien nach einer einjährigen Testphase durchsetzen konnten.

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