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20. August 2007

Landesanwältin zerpflückt Argumentation der CDU. GRÜNE: Gesetzesvollzug aussetzen

"Über diese Stellungnahme kann die CDU-Landesregierung nicht einfach hinweggehen, denn die Argumentation der Landesanwältin ist vernichtend für das CDU-Studiengebührengesetz. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, den Vollzug des Gesetztes sofort auszusetzen", kommentiert die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, die am Wochenende bekannt gewordene Stellungnahme der Landesanwältin Ute Sacksofsky. In einer Stellungnahme an das Präsidium des Staatsgerichtshofs hatte sie das Gesetz der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren als verfassungswidrig bezeichnet.

"Die Landesanwältin macht in der Stellungnahme deutlich, dass das Studiengebührengesetz verfassungswidrig ist, weil wirtschaftlich Schwache von der Zahlung nicht freigestellt sind. Wir fühlen uns durch diese Stellungnahme in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Studiengebühren sind nicht nur verfassungswidrig, sondern sie sind auch unsozial. Daher werden bei einer Regierungsbeteiligung der GRÜNEN im kommenden Jahr die Studiengebühren auf alle Fälle wieder abgeschafft werden."

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