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4. September 2007

Gesetz für Stiftungsuniversität - CDU verhindert Einigung aller Fraktionen

"Es wäre ein großes Signal und eine wichtige Unterstützung für die Frankfurter Goethe-Universität, wenn sie in Einigkeit und mit breiter Unterstützung aller Fraktionen in eine Stiftungsuniversität überführt werden würde", macht die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, deutlich. Trotz politischer Differenzen habe ein solches Projekt ja auch beim Autonomiegesetz für die TU Darmstadt bereits geklappt. Dass es im Fall der größten hessischen Universität aber voraussichtlich nicht klappen werde, liege allein an dem autistischen Verhalten der Landesregierung. Die Oppositionsfraktionen stünden bereit, um in Obleutegesprächen eine Einigung über das Gesetz für eine Stiftungsuniversität herbei zu führen. "Wir haben oft und deutlich signalisiert, dass wir uns dies - so wie es auch beim TUD-Gesetz geschehen ist - wünschen. Die CDU aber will noch nicht einmal den Versuch einer Einigung unternehmen. Schade, dass die CDU diese Chance für die Frankfurter Uni verspielt."

"Die CDU hat darüber hinaus den Fehler gemacht, die Regelungen zur Stiftungsuniversität mit einer Hochschulgesetz-Novelle zu vermischen, in der noch viele andere Dinge geregelt werden sollen, und in der wir keine Einigung erzielen werden. Wir wären bereit, in einem eigenen Gesetz und unter Berücksichtigung wichtiger Prämissen, die bislang noch nicht gewährleistet sind, die Umwandlung der Uni Frankfurt in eine Stiftungsuniversität mit zu tragen. Die Landesregierung und auch die CDU wollen hier aber einfach das Gesetz durchziehen - ohne öffentliche Debatte und obwohl in Sachen Umwandlung in eine Stiftungsuniversität vieles noch ungenügend oder falsch geregelt ist. So ist die Sicherung der Forschungsfreiheit unklar, die Auswirkungen auf den Hochschulzugang sind unklar und die Absicherung des Personals ist bisher noch unzureichend gewährleistet. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf die Entscheidungsstrukturen in den Hochschulrat und in den ihm untergeordneten Wirtschafs und Finanzausschuss verlagert. Diese Gremien sind undurchsichtige und demokratisch nicht legitimierte Gebilde mit weit reichenden Kompetenzen, deren Entscheidungen von niemandem mehr korrigiert werden können. Ein Gesetz zu verabschieden, das solche Regelungen enthält, wäre fahrlässig."

Unter anderem soll die Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität nach Auffassung der GRÜNEN nur dann erfolgen können, wenn zuvor der Senat der Universität mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder die Umwandlung beschlossen hat. Die Abgabe von Autonomie an die Stiftungsuniversität muss mit einer erhöhten Transparenz und mit einer Stärkung der Demokratie in der Hochschule einhergehen. Über die grundsätzlichen Fragen der Hochschulentwicklung, die Haushaltsentscheidungen und die Wahl oder Abwahl des Präsidiums muss im Senat entschieden werden. Der Hochschulrat und der Wirtschafts- und Finanzausschuss sollen Beratungs-, nicht Entscheidungsfunktionen haben. Die Rechte der Studierendenschaft müssen auch in der Stiftungsuniversität Frankfurt gewährleistet bleiben. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Stiftungsuniversität zur Wahrung von einheitlichen Beschäftigungsbedingungen Tarifverträge abschließt. Dies kann auch durch die Anerkennung bestehender Tarifverträge erfolgen. Zudem sind betriebsbedingte Kündigungen für alle Beschäftigten, welche am 31. Dezember 2007 Beschäftigte der Universität sind, für die Dauer von zehn Jahren auszuschließen und die erworbenen Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frankfurter Universität müssen unbegrenzt angerechnet werden.

"Den im zweiten Teil des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderungen, die sich nicht auf die Stiftungsuniversität beziehen, können wir nicht zustimmen. Autonome Hochschulen wollen wir alle - der Landesregierung aber fehlt zu einem Autonomiekonzept, das passgenau für alle Hochschulen ist, der Mut.  Wir GRÜNE wollen den Hochschulen tatsächlich ein jeweils auf die Hochschule zugeschnittenes Maß an Autonomie ermöglichen - statt ihnen, so wie das vorliegende Gesetz es will, lediglich die Möglichkeit zu geben, die Bestimmungen des TUD-Gesetzes zu übernehmen. Darüber hinaus muss die Abgabe von Verantwortung in die Hochschulen mit mehr Mitsprache und einer Erhöhung der demokratischen Prozesse in den Hochschulen verbunden sein", fordert Sarah Sorge.

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