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Dem Betreiber des Frankfurter Flughafens, der Fraport AG, ist es nicht gelungen ein Gewerbegebiet in der Einflugschneise der geplanten Nordwestbahn auf gerichtlichem Wege zu verhindern. Mit dem Abweisen der Klage durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist eine neue Hürde für den Ausbau des Frankfurter Flughafens entstanden, zumal eine Revision nicht zugelassen wurde. Die dort geplanten Gebäude, mit einer Höhe von bis zu 59 Metern kollidieren mit den Planungen einer neuen Landebahn für den Frankfurter Flughafen.
Mit dem Fortschreiten der Ausbauplanungen wird immer deutlicher, dass, neben den Belangen des Umweltschutzes und der Einschränkung der Lebensqualität, eine Vielzahl von rechtlichen Gründen sowie Sicherheitsaspekten gegen eine weitere Expansion des Flughafens über die jetzigen Grenzen hinaus sprechen.
Die Fraport AG und die hessische Landesregierung sollten aufhören dieses Vorhaben mit der Brechstange durchzusetzen und sich vielmehr auf die Binnenoptimierung sowie die Kooperation mit anderen Flughäfen konzentrieren. Dies ist der einzig gangbare Weg die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens zu erhalten und gleichzeitig auf die Belange der Menschen im Rhein-Main-Gebiet Rücksicht zu nehmen.