
"Die heute vorgelegte Bürgerklage gegen die Studiengebühren in Hessen zeigt dass der Protest von sehr großen Teilen der Bevölkerung getragen wird. Wie die GRÜNEN sehen es über 70.000 Bürgerinnen und Bürger Hessens: Studiengebühren sind verfassungswidrig", begrüßt die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, die Vorstellung der Klage durch die Vertrauenspersonen.
"Wir haben an den Hochschulen einen dramatischen Rückgang von Studierenden innerhalb von dreieinhalb Jahren: Die Studierendenzahlen an der Universität Frankfurt sind beispielsweise seit dem Frühjahr 2004 von rund 43.000 Studierenden auf jetzt im Herbst 2007 noch rund 32.000 Studierende zurückgegangen. Diese Entwicklung hat die Landesregierung mit der Einführung von Langzeitstudiengebühren und Allgemeinen Studiengebühren zu verantworten."
"Obwohl wir optimistisch sind, dass der Staatsgerichtshof sich den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Studiengebühren des Verwaltungsgerichts Gießen und der Landesanwältin beim Hessischen Staatsgerichtshof, Prof. Ute Sacksofsky anschließen wird, haben es die hessischen Wählerinnen und Wähler selbst in der Hand ob die ökonomisch unvernünftigen und sozial ungerechten Studiengebühren zurückgenommen werden: Unabhängig von der juristischen Seite der Auseinandersetzung sind Studiengebühren am 27. Januar 2008 abwählbar."