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"Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, dass die Universität Marburg zur Rückerstattung gezahlter Studiengebühren der klagenden Studierenden verpflichtet hat, ist ein weiterer Beleg für die Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren", konstatiert die hochschulpolitische Sprecherin die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sarah Sorge.
"Deshalb fordern wir erneut ein Moratorium für die Zahlung von Studiengebühren bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Wir sehen nach dieser erneuten Schlappe der Landesregierung vor einem Gericht sehr positiv einer Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof entgegen. Nach dem Verwaltungsgericht Gießen gegenüber der Universität Gießen und der ablehnenden Haltung der Landesanwältin Prof. Sacksovsky ist der heutige Tag eine deftige Niederlage für die Landesregierung."
"Studiengebühren sind nicht nur verfassungswidrig, sondern auch abwählbar. Deshalb sollten alle Wählerinnen und Wähler, die Studiengebühren ablehnen, am 27. Januar 2008 ihr Kreuz bei den GRÜNEN machen und sowohl die Studiengebühren als auch die Koch-Regierung abwählen", unterstreicht Sarah Sorge.