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"Die Bundestags-Anhörung vom 3. März 2008 zum Stammzellgesetz hat klar gezeigt, dass es für eine Erleichterung der Einfuhr embryonaler Stammzellen ethisch, rechtlich und auch wissenschaftlich keine überzeugenden Gründe gibt", macht die wissenschaftspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, deutlich.
Morgen wird im Bundestag über den 2002 mühsam errungenen Kompromiss in der Stammzellforschung beraten. Bisher dürfen embryonale Stammzelllinien, die vor dem 1.1.2002 hergestellt wurden, zu Forschungszwecken nach Deutschland eingeführt werden. Mit dieser Regelung sollten insbesondere Anreize Embryonen zu Forschungszwecken herzustellen und zu töten verhindert werden.
"Mit dieser Regelung ist erfolgreiche Grundlagenforschung in Deutschland möglich. Zudem gibt es derzeit keine Aussicht darauf, dass embryonale Stammzellen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden können. Daher sollte die Forschung sich auf alternative Stammzellforschungsansätze wie Forschung an adulten Stammzellen oder reprogrammierten Zellen konzentrieren. Diese Formen der Stammzellforschung sind nicht nur ethisch unbedenklich, sondern auch im Sinne einer 'Ethik des Heilens' wesentlich erfolgreicher als die Stammzellforschung mit Embryonen", so Sorge zu der Forderung der FDP.