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19. Mai 2008

Weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung von Studiengebühren

"In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/GRÜNE zur Abschaffung von Studiengebühren hat es breite Zustimmung zu dem Vorhaben aus den Reihen der Hochschulen gegeben. Selbst diejenigen Expertinnen und Experten, die sich aus politischen Gründen für eine Beibehaltung von Studienbeiträgen ausgesprochen haben, sehen keine juristischen Bedenken. Damit sind SPD und GRÜNE ihrem Ziel, die Studiengebühren zum nächsten Wintersemester abzuschaffen, einen entscheidenden Schritt näher gekommen", so werten die hochschulpolitische Sprecherin und der Sprecher der Fraktionen von BÜNDNIS 90/GRÜNE und SPD, Sarah Sorge und Michael Siebel, die Anhörung zu dem Gesetzentwurf in Wiesbaden.

Die Gesetzentwürfe der Fraktionen der FDP, der die Beibehaltung von Studiengebühren vorsehe, und der Fraktion DIE LINKE seien kaum und wenn, dann eher ablehnend bewertet worden.

"Das zeigt uns, dass wir einen guten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Dies ist uns gerade in der Situation, dass die Landtagsmehrheit ohne das Know How eines Ministeriums auskommen muss, außerordentlich wichtig gewesen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Studiengebühren soziale Auslese fördern und damit unsozial sind und Chancen verbauen. Der Zugang zu den hessischen Hochschulen darf nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhängen", so Siebel und Sorge.

Im Nachgang zu der Anhörung würden nun die beiden Fraktionen die Hinweise und Verbesserungsvorschläge der Expertinnen und Experten in Ruhe und sehr gründlich noch einmal auswerten, um mögliche Veränderungsbedarfe am Gesetzentwurf einzuarbeiten.

"Deswegen danken wir allen Anzuhörenden, dass sie sich mit ihrem Sachverstand bei der Gesetzesberatung eingebracht haben. Wir werden die Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes versuchen umzusetzen, so weit sie sich mit den uns wichtigen Zielen vereinbaren lassen. Diese Ziele sind:

  • Studiengebühren werden zum kommenden Semester abgeschafft,
  • die ausfallenden Mittel werden zweckgebunden zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre aus dem Landeshaushalt ersetzt,
  • die Vergabe der Mittel erfolgt in einem transparenten und demokratischen Verfahren, in dem die Studierenden ein entscheidendes Wort mitsprechen können",

stellen Sorge und Siebel abschließend klar.

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