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Nach einer ersten Übersicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich die Anzahl der exmatrikulierten Studierenden zu Beginn dieses Semesters mindestens verdoppelt. "Dies sind allerdings nicht, wie Wissenschaftsminister Corts (CDU) in den vergangenen Wochen immer wieder betont, ?Scheinstudierende?, sondern viele müssen wegen sozialer Härten ihr Studium abbrechen. Das belegen Erfahrungen aus den Beratungsstellen der Studierendenvertretungen und der Hochschulverwaltungen. Wir fordern deshalb, soziale Härten zu beseitigen", sagt die hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge. "Ginge es nur darum, "Scheinstudierende" aus den Unis zu bekommen, könnte dies auch mit anderen Mitteln erreicht werden. So könnten regelmäßig Nachweise zum Fortgang des Studiums verlangt werden oder ab einem bestimmten Semester die Vergünstigungen entfallen."
Bisher liegen lediglich für die Goethe-Universität in Frankfurt konkrete Zahlen vor, da sie im Unterschied zu anderen Hochschulen die Zahl-Bescheide sofort verschickt hat. Die anderen Hochschulen hören die Studierenden erst an und verschicken die Bescheide anschließend. Danach gab es in Frankfurt einen Rückgang der Studierendenzahlen von 43 000 auf 35 000, d. h. um 20 Prozent.
Nach Informationen der GRÜNEN sind besonders folgende Probleme deutlich geworden:
Frauen, die bereits vor 1999 ein Kind bekamen, weiter eingeschrieben blieben und so die Dauer ihrer Studienzeit verlängerten. Nach den Regelungen zu Langzeitstudiengebühren gibt es aber nur für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren einen Gebührenerlass. Sind Kinder älter als drei Jahre fallen sie noch nicht einmal unter die Härtefallregelung. Das ist wirklichkeitsfremd, denn auch Kinder, die älter als drei Jahre sind, brauchen Betreuung.
Bei ausländischen Studierenden ist oft umstritten, ob ein Studium im Ausland in Hessen staatlich anerkannt ist. Es findet eine komplizierte Einzelfallregelung statt.
Viele Studierende mussten ihr Studium, insbesondere durch Erwerbsarbeit, selbst finanzieren und überschritten deshalb ihr Studienguthaben.
Studierende, die an der Fachhochschule der Bundesbank ihr Studium abgeschlossen und Studiengebühren in fünfstelliger Höhe zurückgezahlt haben, gelten jetzt unerwartet als Zweitstudierende. Auch andere Studierende von teuren Privathochschulen gelten als Zweitstudierende, wenn sie einen Abschluss haben. Ist dies nicht der Fall, werden auch diese Semester an Privathochschulen auf das Studienguthaben angerechnet.
"Durch den von der Landesregierung vorgegebenen Zeitdruck musste die Frankfurter Universität 15 500 rechtskräftige Gebührenbescheide verschicken ohne die Studierenden über die Folgen beraten zu können. Die Verwaltung war überfordert und die Studierenden die Leidtragenden", so der Vorsitzende des Frankfurter AStA, Falk Hertfelder.
"Wissenschaftsminister Corts (CDU) betont gerne die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums, die seit 2000 durch das Hochschulgesetz festgeschrieben sei. Bis zum September 2003 war die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums aber bisher nur an der Fachhochschule Fulda durch eine Satzung geregelt. Dies zeigt, dass es der Landesregierung vor allem darum geht, Geld in die leeren Kassen des Landes zu spülen. Alles, was nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gefördert werden soll, wie Flexibilität und lebenslanges Lernen wird von der Landesregierung bestraft. Was Hessen und Deutschland aber am wenigsten brauchen, ist eine Abschreckungswirkung auf zukünftige Studierende. Schülerinnen und Schüler müssen zur Aufnahme eines Studiums ermuntert werden. Wir brauchen mehr Akademikerinnen und Akademiker, die Landesregierung bewirkt das Gegenteil", kritisiert Sarah Sorge.