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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag sehen ihre Warnungen zu der Umsetzung des Studienguthabengesetzes bestätigt, nachdem bekannt wurde, dass die Universität Marburg 400 fehlerhafte Benachrichtigungen zu Langzeitstudiengebühren verschickt hat. Bereits bei der Einführung des Gesetzes hatten sie gemahnt, dass abgesehen vom abzulehnenden Inhalt, die Umsetzungsfristen viel zu kurz seien. Auch die Expertenanhörung im Hessischen Landtag hatte ergeben, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen sei.
„Wissenschaftsminister Corts (CDU) wollte offensichtlich lieber die Universitäten ins Chaos stürzen, als eine Korrektur seiner Einnahmen im Haushalt vorzunehmen. Die voraussichtlichen Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren hatte er schon fest in seinen Haushalt verplant“, so die hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge.
„Wie zu erwarten war, sind die Verwaltungen einiger Universitäten mit dem Gebühreneinzug unter dem immensen Zeitdruck überfordert.“ Darüber hinaus werde sich noch eine weitere Warnung der GRÜNEN erfüllen. Die von der CDU-Landesregierung angesetzte 10prozentige Pauschale zur Deckung des Verwaltungsaufwands für die Eintreibung der Gebühren werde bei weitem nicht ausreichen. Mindestens diese 400 von insgesamt 2500 Benachrichtigungen müssten korrigiert werden, außerdem sei bei anderen noch mit Gerichtsverfahren zu rechnen.
„Mit diesem Verfahren treibt Corts viele Studierende aus den Unis und beraubt sie ihrer angestrebten beruflichen Zukunft, weil sie sich augrund sozialer Gründe bereits exmatrikuliert haben. Denn nicht jeder kann ohne weiteres die geforderten Langzeitstudiengebühren bezahlen“, sagt Sarah Sorge.