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Die "Rahmenvereinbarung zur Sicherung der Leistungskraft der Hochschulen in den Jahren 2006 bis 2010" (Hochschulpakt) wird durch Zielvereinbarungen zwischen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und allen Hochschulen ergänzt. "In den Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium werden die [im Hochschulpakt] genannten Punkte konkretisiert und weitere Verpflichtungen geregelt. Diese betreffen die Themenbereiche Lehre, Forschung, Wissens- und Technologietransfer, Nachwuchsförderung, Frauenförderung und Internationalisierung". In den Zielvereinbarungen 2006 und 2010 sind auch Verpflichtungen des Landes festgeschrieben.