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"In dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Modellhochschule Darmstadt sehen wir in einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf, erklärten der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Michael Siebel und die Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge. "Wir haben die Fortentwicklung der Autonomie für die TU Darmstadt lange gefordert und stimmen mit der Zielrichtung des Gesetzes überein. Unsere Verbesserungsvorschläge stellen wir heute zur Diskussion, um sie in das Anhörungsverfahren einfließen zu lassen." Der gemeinsame Änderungsantrag befasse sich insbesondere mit drei
Bereichen:
"Die Übertragung von mehr Entscheidungskompetenzen und Autonomie auf die Hochschule darf nicht, wie im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, mit dem Abbau von Demokratie einhergehen. Im Gegenteil: Mehr Entscheidungskompetenz erfordert auch mehr demokratische Legitimation und Kontrolle. Zudem gewährleistet die Einbindung der Interessengruppen, dass die gesamte Hochschule den Reformweg trägt.
Dies solle durch verschiedene Änderungen bis hin zu einer entsprechenden Verpflichtung bei der Zusammensetzung des Hochschulrates, der auf bis zu 16 Mitglieder vergrößert werden solle, erreicht werden. Darüber hinaus solle die Position der Hochschule bei der Bestellung der Mitglieder des Hochschulrates gestärkt werden (§ 1 Abs. 1; § 6 Abs. 5). Ferner solle der Senat als kollegiales Organ in der Hochschule gestärkt werden. So würden ihm in dem Änderungsantrag zusätzliche Rechte im Bereich der Personalangelegenheiten (§ 3 Abs. 2) sowie bei der Mittelverteilung innerhalb der Hochschule (§6a neu) eingeräumt. Auch die Möglichkeit zur Ausgründung von Unternehmen aus der Hochschule solle ausgeweitet werden. Dabei müssten aber die tarifrechtlichen, arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Standards der TUD bis hin zu den Frauenförderplänen weiter Bestand haben (§ 2 Abs.2).
"Wir wollen, dass der Hessische Landtag unmittelbar Verantwortung übernimmt für die Modelluniversität des Landes Hessen", so Sorge und Siebel. Daher soll die Zielvereinbarung zwischen Land und Hochschule nicht abschließend von der Regierung genehmigt, sondern durch den Hessischen Landtag selbst bestätigt werden. Damit übernimmt der Haushaltsgesetzgeber die gewähr für die Entwicklung der Hochschule.
Als dritte wesentliche Änderung bezeichneten die Abgeordneten eine Änderung bei den Vorschriften zur Evaluation des Gesetzes (§ 8).
"Wir wollen, dass wir unmittelbarer Erkenntnisse erhalten, welche Teile des TUD-Gesetzes auch auf andere Hochschulen übertragen werden können und an welchen Stellen Nachbesserungen nötig sind. Dafür ist ein an diesen Kriterien orientierter Zwischenbericht bereits nach zwei Jahren nötig", so Siebel und Sorge. Diese Kriterien müssten selbstverständlich auch für den Abschlussbericht nach vier Jahren gelten.
Sorge und Siebel betonten, dass die Liste der Änderungsvorschläge weder abschließend noch endgültig sei. Insbesondere in der Frage der Grundstücks- und Bauangelegenheiten seien SPD und GRÜNE noch nicht festgelegt und sehr an den Stellungnahmen in der Anhörung, die am 10. September stattfindet, interessiert.
Ebenso sei die Zielsetzung der heutigen Vorstellung des gemeinsamen Änderungsantrags, die benannten Punkte bei dieser Parlamentsanhörung mit zur Diskussion zu stellen.