Bündnis 90/Die Grünen

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 17. August 2004

Frankfurt braucht Zuwanderung

Zu den Ergebnissen der Befragung des Frankfurter Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften erklärt Olaf Cunitz, Vorstandssprecher der Frankfurter Grünen:

Die Studie des Frankfurter Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) hat deutlich gemacht, dass die Mehrzahl der Unternehmen in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte für wichtig und notwendig hält.

Damit bestätigt die Umfrage, dass mit dem neuen Zuwanderungsgesetz ein erster, notwendiger Anfang gemacht wurde, um eine Erleichterung bei der Arbeitsmigration zu erreichen. Leider mussten die Grünen in diesem Bereich auf Druck der Union insbesondere auf die Einführung des sogenannten Punktesystems sowie einer generellen Aufhebung des Anwerbestopps für qualifizierte ausländische Fachkräfte verzichten.

Die in diesem Zusammenhang von der Union aufgestellte Behauptung, ein weiterer Zuzug von ausländischen Arbeitnehmern werde den deutschen Arbeitsmarkt nur zusätzlich belasten und die Sozialsysteme dem Kollaps noch näher bringen, ist grundlegend falsch. Eine solche Betrachtung des Arbeitsmarktes ignoriert, dass die Einwanderung qualifizierter Kräfte der Wirtschaft neue Dynamik verleihen und sie insgesamt auf einen höheren Wachstumspfad heben kann.

 

Trotz des Widerstandes der Union wurde

  • Der Anwerbestopp für qualifizierte Arbeitssuchende aus sog. Drittstaaten liberalisiert: Diese - wenn auch geringere - Lockerung besteht darin, dass diese Personen künftig in Deutschland (unter Beachtung des Vorrangprinzips) eine Arbeitsstelle antreten dürfen, sofern im begründeten Einzelfall an der Beschäftigung ein (nicht wie bisher: "besonderes"), sondern lediglich ein allgemeines "öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse" besteht.
  • Die Zuwanderung von Höchstqualifizierte ermöglicht: Nun können Höchstqualifizierte erstmals sofort eine Niederlassungserlaubnis und nicht mehr nur ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten.
  • Die Zuwanderung von Selbständigen erleichtert: Sie erhalten nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis und können - wenn sie die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht haben und der Lebensunterhalt gesichert ist - ihren Aufenthalt in Deutschland unter erleichterten Voraussetzungen verfestigen.
  • Die Durchlässigkeit zur Arbeitsaufnahme für ausländische Studienabsolventen erreicht: Nach Abschluss des Studiums erhalten sie ein Jahr lang die Möglichkeit, einen studienfachbezogenen Arbeitsplatz aufzunehmen.
  • Ein weiteres Kernanliegen der Grünen war es, der demografischen Zuwanderung den Weg zu ebnen. Arbeitsmigration wird dazu beitragen, die Überalterung unserer Gesellschaft und die damit verbundene Belastung der Sozialsysteme abzumildern. Das wissen auch CDU und CSU. Doch daraus wurde vorerst nichts: Populistische Ressentiments hielten die Konservativen davon ab, ihrer eigenen Erkenntnis zu folgen und die demografische Zuwanderung mitzutragen.
  • Die Grünen gehen aber davon aus, dass die wirtschaftliche und demografische Entwicklung der nächsten Jahre hier eine Weiterentwicklung notwendig machen wird.

Auch dem laut Umfrage größten Hindernis bei der Besetzung von offenen Stellen mit Nicht-Deutschen begegnet das neue Zuwanderungsgesetz, indem alle Neuzuwanderer einen Rechtsanspruch für Integrationskurse erhalten, in denen sie die erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse erwerben können.

Die CDU sollte in zukünftigen Debatten endlich ihre wirtschaftsfeindliche Haltung im Bereich der Arbeitsmigration ablegen und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Unternehmen entwickeln.