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"Der von der CDU eingebrachte Entwurf des Hessischen Hochschulgesetzes verkennt die Bedürfnisse einer modernen Hochschule und lässt Initiativen für eine positive Hochschulentwicklung vermissen." erklärt Sarah Sorge, hochschulpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. "Die CDU vergibt damit die Chance, die Zukunftsfähigkeit der hessischen Hochschulen sicherzustellen. Deshalb haben wir einen eigenen Gesetzentwurf als Globalalternative eingebracht, mit dem wir unsere Vorstellung von einer zukunftsfähige Hochschule deutlich machen (Drs. 16/2771)"
Der CDU-Entwurf sei ein Angriff auf die demokratischen Strukturen und ein Angriff auf die Mitbestimmung in den Hochschulen. "Die Absicht, den Hochschulen mehr Autonomie zu gewähren, unterstützen wir ausdrücklich. Die CDU und ihr Wissenschaftsminister haben jedoch nicht begriffen, dass größere Eigenverantwortung nur auf Basis demokratischer Strukturen funktionieren wird", stellte Sorge fest. Nach Ansicht der GRÜNEN vernachlässige der Gesetzentwurf der CDU darüber hinaus wichtige Themenfelder, auf denen dringend Reformbedarf bestehe. Sorge: "Unser Gesetzentwurf setzt der rückwärtsgewandten Bildungspolitik der CDU echte Perspektiven entgegen. Statt auf die Durchsetzung hierarchischer Entscheidungsprozesse bauen wir auf die Stärkung der Autonomie und der öffentlichen Rechenschaft, sowie der demokratische Verfassung. Anders als die CDU setzen wir zusätzlich Impulse bei Studienreform, Nachwuchsförderung, Gender Mainstreaming und Diversity."
Folgende Schwerpunkte setzen die Grünen in ihrem Hochschulgesetzentwurf:
1. Stärkung der Autonomie und öffentlichen Rechenschaft
Zentrale Kompetenzen, wie z.B. der Hochschulbau, Personalentscheidungen und Vermögensverwaltung, werden vom Land auf die jeweilige Hochschule übertragen. Durch die Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaft wird die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschule fokussiert.
2. Studienreform
Anders als die CDU halten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an präzisen Anforderungen für eine beständige Verbesserung der Studieninhalte und -bedingungen fest, da in diesem Bereich noch viel zu tun ist. Die Evaluation wird Bestandteil der Studienreform, um Nutzen aus den Erfahrungen des Studienalltags ziehen zu können. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN treten für eine konsequente Umsetzung von Modularisierung, sowie Bachelor und Master, ein, da dies zu Qualitätsverbesserungen in der Lehre führen wird. Außerdem soll das Engagement der Hochschule im Weiterbildungsbereich gefördert werden, indem die Erlöse der Hochschule direkt zugute kommen.
3. Nachwuchsförderung
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine der zentralen Aufgaben der Hochschulentwicklung. Im Gegensatz zur CDU, die lediglich Anpassungen an höherrangiges Recht plant, setzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Präzisierung der Rechte und Pflichten des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung der Juniorprofessur vor, die im Wettbewerb mit anderen Qualifikationswegen stehen soll.
4. Demokratische Verfassung
Anders als die CDU, sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Ansicht, dass eine eigenverantwortliche Hochschule nur nach demokratischen und somit transparenten Grundsätzen gestaltet werden kann. Für produktivere demokratische Entscheidungsprozesse an der Hochschule wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Senate und Fachbereichsräte mit zusätzlichen und effektiveren Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen (u.a. Budgetrecht) ausstatten. Wahlversammlung und Erweitertes Präsidium werden in den Senat eingegliedert.
Im Gegensatz zur CDU sind wir der Meinung, dass Studierende das Recht haben, ihre Hochschule aktiv mit zu gestalten. Die Aufgaben der Studierendenschaft werden daher erweitert; die Fachschaften werden gestärkt. Zusätzlich halten wir die Schaffung einer Personalvertretung für studentische Hilfskräfte für unabdingbar.
5. Gender Mainstreaming und Diversity
Gleichberechtigung in der Wissenschaft muss noch immer an vielen Stellen gefördert und gefordert werden. Im Sinne des Gender Mainstreaming sollen auch Hochschulen sicherstellen, dass bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen ist und das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen angestrebt werden muss. Die Vereinbarkeit von Familie und Studium, bzw. Beruf zu fördern, ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines der zentralen Vorhaben. Sie wird, genauso wie die Sicherstellung von Kinderbetreuung, Aufgabe der Hochschule.
Schließlich sieht unser Entwurf vor, das Hessische Studienguthabengesetz (StuGuG) aufzuheben. Die jüngste Exmatrikulationswelle hat gezeigt, welchen Schaden das StuGuG anrichtet. Viele Studierende können nun aus finanziellen Gründen ihr Studium nicht mehr beenden. Ziel sollte es sein, möglichst viele Studierende zu einem Studienabschluss zu bringen und nicht sie von den Hochschulen zu vertreiben. Einem möglichen Missbrauch des Studierendenstatus wird über die Exmatrikulationsmöglichkeit bei überwiegender Beanspruchung durch Berufstätigkeit vorgebeugt.
"Der CDU mangelt es nicht nur an Verständnis für den 'Organismus Hochschule'. Schlimmer noch: Ihr Gesetzentwurf macht deutlich, dass die CDU kein präzises Leitbild in Sachen Hochschulentwicklung besitzt," resümiert Sorge. "Mit unserem Gesetzentwurf treten wir dieser Perspektivlosigkeit entgegen und zeigen Wege für die Hochschule von morgen auf."