Sarah Sorge , MdL

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21. September 2005

Studierendeninfrastrukturgesetz

Redebeitrag der Abgeordneten Sarah Sorge

Alle Fraktionen sind sich in wichtigen Punkten der Weiterentwicklung der Studierendenwerke einig und wir wollten nun, nach dem Anstoß der FDP und nach der Anhörung, die sich ja extra nicht nur mit dem Gesetzentwurf der FDP, sondern generell mit der Zukunft der Studentenwerke befasst hat, uns unter den Obleuten zusammensetzen und über die Chancen eines gemeinsamen Entwurfs beraten. Dass wir dann am Dienstag vorletzter Woche in unsere Fraktionssitzungen hinein ein „Erinnerungseinladung“ zu einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Studentenwerksgesetzes der SPD bekamen, für den selben Tag um halb Eins, also eine halbe Stunde vor unserem Obleutegespräch, dass war schon – vorsichtig ausgedrückt – sehr uncharmant.

Wir GRÜNE, meine Damen und Herren, hatten bereits seit längerem einen eigenen Vorschlag zum Studierendenwerksgesetz in der Schublade. Das hatten wir auch angekündigt, wir wollten unsere Vorstellungen aber zunächst erst mal in die Obleutegespräche einfließen lassen. Aber nun ist es, wie es ist und wir haben jetzt also vier Gesetzentwürfe im Geschäftsgang, denn auch die CDU hat noch einen vorgelegt. Der SPD-Entwurf wie auch unser Entwurf nehmen dabei sogar bestimmte Punkte des FDP-Entwurfs auf. Und ich würde mich freuen, wenn wir nach dieser Debatte einen neuen Anlauf nehmen würden im Sinne der Studentenwerke gemeinsam voranzukommen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für die interfraktionellen Einigungsgespräche Denkanstösse geben und mit den anderen Fraktionen über im Wesentlichen drei Problemfragen in den Dialog treten:

Die Studierendenwerke sind zwar ein großer Akteur im Bereich sozialer Infrastruktur an den Hochschulen. Aber sie sind bei weitem nicht der einzige Akteur. Es gibt da noch die Hochschulgemeinden, die ASten, die Hochschulen selbst und auch Sozialverbände. All diese bieten bereits soziale Infrastruktur für Studierende.

Daher sollten wir auch diese gesamte vielfältige Trägerlandschaft in den Blick nehmen. Das ist bei den anderen Gesetzentwürfen leider noch nicht hinreichend geschehen. Wir haben in unserem Gesetzentwurf über Kooperationsregeln nachgedacht. Der Landesgesetzgeber muss hier nur faire Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört etwa, dass die Träger sozialer Infrastruktur ihre Angebote abstimmen und gegenseitig bewerben.

Die Trägerinnen und Träger sozialer Infrastruktur agieren in einem besonderen und subventionierten Markt. Diese Preise werden durch Subventionen, studentische Beiträge oder Zuschüsse erlangt. Daher kann es mit der Privatwirtschaft an zwei Ecken Konflikte geben. Daher sieht unser Gesetzentwurf hier eine Regel vor, durch die Quersubventionen verboten und marktübliche Preise vorgesehen werden.

Eine zweite Sache ist, dass selbst der subventionierte Markt für Private interessant ist. Wir wissen das im Bereich des Baus von studentischem Wohnraum. In diesem Fall sollen sie das auch dürfen und gegen Entgelt können sie dem Studentenwerk die Zimmerbelegung überlassen. Aber die Miete muss natürlich am studentischen Geldbeutel orientiert sein. Hier gilt es, Kriterien für das Angebot sozialer Dienstleistungen für Studierende zu finden. Auch dies haben die anderen Gesetzentwürfe nicht im Blick.

Die Studierendenwerke brauchen mehr Zuschüsse durch das Land. Der Haushalt wird hier nicht sofort Riesensprünge machen können – aber der politische Wille sollte deutlich werden. Auch da ist sich zumindest die Opposition einig und ich glaube – Herr Corts – Sie sehen das ähnlich. Wir schlagen daher vor, dass Mittel zweckgebunden an die Hochschulen fließen und diese an die Weiterleitung Zielvereinbarungen knüpfen können.

Aufgaben: Wir sind uns hoffentlich alle einig, dass Kinderbetreuung und Förderung studentischer Kultur in die neue Aufgabenbeschreibung für soziale Infrastruktur gehört. Bei der Kinderbetreuung werden Kommunen, Hochschulen und Studierendenschaften mitfinanzieren müssen. Wenn das so ist, sollte zumindest die Stadt am Sitz des Studierendenwerks im Verwaltungsrat mitwirken. Das wäre auch im Hinblick auf die Versorgung mit studentischem Wohnraum gut.

Organe: Ich denke, wir wollen alle den Geschäftsführer stärken, den Vorstand in Verwaltungsrat umbenennen und ihm die strategischen Entwicklungsaufgaben übertragen und die Aufsicht des Ministeriums auf die Rechtsaufsicht begrenzen. Kleinere Differenzen mag es bei einzelnen Aufgaben und bei der Besetzung des Verwaltungsrats geben. Wir sind der Ansicht, dass die Studierenden in dem Verwaltungsrat weiterhin Gewicht haben müssen, eine stärkere Ausrichtung ihrer Arbeit aber an der Sozialpolitik der ASten erfolgen müsste. Daher wollen wir hier einen Gleichklang der Amtszeiten.

Finanzierung: Zur leistungsorientierten Mittelzuweisung habe ich bereits etwas gesagt. Wir sollten die Säule der Beiträge im Blick behalten. Die Studierenden werden jetzt von Semester zu Semester mit Mehrausgaben bei den studentischen Beiträgen wegen des RMV-AStA-Semestertickets belastet. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren. In einer solchen Situation kann ein Studierendenwerk nicht einfach – wie in Frankfurt geschehen – auf einen Schlag den Beitrag um 10 Prozent erhöhen. Bislang decken die Beitragseinnahmen die Deckungslücke des Studentenwerks. Wie bei den Studierendenschaften sollten hierfür Maßstäbe eingeführt werden, die die Höhe des Beitrags an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden misst.

Nicht besonders durchdacht finde ich auch, Frau Kollegin Beer, dass Studentenwerke Teile ihrer Aufgaben an private Unternehmen abgeben können sollen und diese dann Zwangsbeiträge von den Studierenden nehmen können sollen. Das ist ein Schnitzer, der nicht Gesetz werden sollte.

Vielleicht schaffen wir es ja, uns genau wie beim TUD-Gesetz auf einen Konsens aller im Haus zu einigen.

 

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