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„Der Wissenschaftsrat sieht bei dem Gesetzentwurf zur Privatisierung der Unikliniken auch nach der Anhörung noch an wesentlichen Stellen Lücken. So ist die Freiheit von Forschung und Lehre nicht ausreichend verankert. Dies aber ist aus Gründen des Grundrechtsschutzes von Forschung und Lehre und der Rechtssicherheit notwendig. Nur wenn die Kritikpunkte des Wissenschaftsrates aufgenommen werden, wird das Gesetz verfassungskonform“, erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, zur heutigen 2. Lesung des Gesetzes zur Privatisierung der Unikliniken Marburg und Gießen.
„Ungeklärt ist auch weiterhin die Frage, was eigentlich passiert, wenn das privatisierte Klinikum scheitert und Pleite geht. Dazu gibt es keine Regelung im Gesetzentwurf. Weiterhin ist klar, dass die Existenz der Unikliniken mit Rechtsvorschriften nicht gesichert werden kann, denn ein Land ist nicht verpflichtet, mehrere Unikliniken zu betreiben. Das bedeutet: Es bedarf einer politischen Garantie. Und diese politische Garantie hat das Land noch nicht gegeben. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, den Erhalt der Universitätskliniken als Universitätskliniken zu garantieren, auch wenn das Privatisierungsprojekt scheitern sollte. Wir kritisieren den rigiden Zeitplan und sehen es als unverantwortlich an, im Januar schon die formelle und materielle Privatisierung durchzuziehen. Dies lässt sich nur durch den Ehrgeiz des Ministerpräsidenten erklären, hier der erste sein zu wollen. Die Landesregierung bewegt sich hier auf einem Experimentierfeld mit bundesweiter Beachtung. Sie kann sich dabei ein Scheitern erlauben, für die Region Mittelhessen und die Städte Gießen und Marburg wäre dies aber eine Katastrophe.“