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Langzeit-Studiengebühren in Hessen

Klares Nein zu Langzeitstudiengebühren!

Strafgebühren lösen die Probleme der Hochschulen nicht

Die CDU-Landesregierung will mit dem sogenannten Studienguthabengesetz (StuGuG) ab dem Sommersemester 2004 Gebühren von Studierenden erheben, und zwar:

• 50 € Verwaltungskostenbeitrag von allen Studierenden

• 500-900 € Langzeitstudiengebühren für Studierende, die ihre Regelstudienzeit um ca. 4 Semester überschritten haben

• 500-1500 € Zweitstudiengebühren für diejenigen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben

Die CDU prägt zur Zeit ein Bild des ‚Bummelstudenten’, den es wirklich nur in krassen Ausnahmefällen gibt. Lange Studienzeiten haben aber Gründe, die oft nicht in der Verantwortung der einzelnen Studierenden liegen. Die meisten Studierenden überschreiten die Regelstudienzeit, weil sie neben dem Studium Geld verdienen, neben dem Studium Kinder erziehen oder weil die Studienbedingungen – Stichwort: Pflichtscheine, überfüllte Seminare, zu wenig Praktikaplätze – ein schnelleres Studium nicht zulassen.

Die Ausnahmeregelungen des StuGuG nehmen auf diese Situation keine Rücksicht. Sie sind sehr hart und fallen sogar noch hinter die Regelungen des BaföG-Bezugs zurück. Die Einführung der Studiengebühren wird insbesondere Studierende, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen,  Studierende mit Kindern, ausländische Studierende und Studierende, die sich in der studentischen Selbstverwaltung engagieren hart treffen. Ganz besonders ungerecht ist das vorgesehene Gesetz aber für diejenigen, die bereits studieren und sich nicht auf das Gesetz vorbereiten konnten. Ausnahmeregelungen sind rückwirkend nämlich nicht vorgesehen!

Langzeitstudiengebühren sind nur ein Herumdoktern an Symptomen

Wer die Studienzeiten verkürzen will, muss die Studienbedingung und die Studienberatung verbessern, für ausreichend Praktikumplätze, für Kinderbetreuungsplätze und für eine bessere Studienfinanzierung sorgen. Die Studierenden zu bestrafen, anstatt die Probleme in den Hochschulen zu lösen, ist der falsche Weg!

Verbesserung der Studienbedingungen statt Populismus gegen ‚Bummelstudenten’

Mit den Langzeitstudiengebühren sind keine Anreize für die Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen geknüpft. Langzeitstudiengebühren sind populistische Strafgebühren für Studierende, die vielleicht im CDU-Klientel gut ankommen, aber die Chancengleichheit verschlechtern und zukünftige Studierende abschrecken. Denn Langzeitstudiengebühren sind unsozial und treffen insbesondere Studierende, deren Eltern keinen monatlichen Scheck überweisen können sowie ausländische Studierende und Studierende mit Kindern.

Studiengebühren stopfen Haushaltslöcher

Der Hochschulpakt, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit garantieren sollte, wurde gebrochen und um 30 Mio. Euro gekürzt. Zudem fließen die geplanten Langzeitstudiengebühren nicht den Hochschulen zu, sondern versickern im Landeshaushalt und die Hochschulen müssen bei steigenden Studierendenzahlen auch noch den enorm hohen Verwaltungsaufwand der Studiengebühren zum Großteil selbst zahlen. Die Hochschulen bekommen keinen müden Euro durch die Studiengebühren – im Gegenteil: Sie zahlen auch noch drauf!

Teilzeitstudium ermöglichen

Der erste Schritt ist unserer Meinung nach die Ermöglichung eines Teilzeitstudiums, denn die meisten Studierenden sind ja bereits de facto Teilzeitstudierende. Die Landesregierung will in ihrem Gesetzentwurf zwar ein Teilzeitstudium ermöglichen, aber erst ab nachgewiesenen 20 Stunden Arbeitszeit – diese Regelung geht vollkommen an der Arbeitsrealität der Studierenden vorbei! Zudem kann ein Teilzeitstudium nicht im nachhinein beantragt werden – all diejenigen, die bereits de facto Teilzeit studieren, sind also hart vom Studienguthabengesetz (StuGuG) getroffen.

Langzeitstudiengebühren schrecken ab

Als logisch zwingende Folge der Langzeitstudiengebühren wird der Zahl der Studienabbrecher rapide steigen, wie die Erfahrung aus Baden-Württemberg gezeigt hat. Dabei hat die OECD in einer Studie über Bildung vor kurzem festgestellt, dass der Zahl der Abiturienten und Hochschulabsolventen in Deutschland ständig sinkt. Dies wird in der Zukunft den Wohlstand des Landes stark beeinträchtigen, so die OECD.

StuGuG zum Herausfiltern der Scheinstudierenden nicht notwendig

Die Studierenden, die tatsächlich nur wegen des Semestertickets oder sonstiger Vergünstigungen eingeschrieben sind, aber nicht wirklich studieren, könnten bereits nach den bestehenden Regelungen viel einfacher – und auch viel billiger – herausgefiltert werden.

 

 

 

 

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