Sarah Sorge , MdL

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Grünes Hochschulgesetz

"Der CDU mangelt es nicht nur an Verständnis für den 'Organismus Hochschule'. Schlimmer noch: Ihr Gesetzentwurf macht deutlich, dass die CDU kein präzises Leitbild in Sachen Hochschulentwicklung besitzt," resümiert Sorge. "Mit unserem Gesetzentwurf treten wir dieser Perspektivlosigkeit entgegen und zeigen Wege für die Hochschule von morgen auf."

Die Einzelheiten desGrünen Hochschulgesetzes im Detail:

1. Stärkung der Autonomie und öffentlichen Rechenschaft: Eigenverantwortung und gesellschaftliche Verpflichtung ausbauen

Die Idee der gestärkten Autonomie der Hochschulen hat sich - abseits aller politischer Fronten - durchgesetzt. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN treten für den Rückzug des Landes aus der bisherigen Detailsteuerung an den Hochschulen ein. Das Land sollte sich darauf beschränken, verbindliche Ziele und Standards festzusetzen, die von den Hochschulen eigenverantwortlich ausgestaltet werden können. Die Hessischen Hochschulen haben schon jetzt bewiesen, dass sie dieser Eigenverantwortung gewachsen sind. Allerdings braucht Eigenverantwortung eine demokratische Basis, da eine zukunftsfähige Hochschule auf das gemeinschaftliche Handeln aller Beteiligten angewiesen ist. Die Einhaltung der Ziele und Standards sind über Evaluation und ein transparentes Berichtswesen sicherzustellen.

Als gleichermaßen wichtig erachten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Berichtspflicht der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft. Wissenschaft muss sich trotz aller Freiheit an gesellschaftlichen Bedürfnissen messen lassen. Durch die Verbesserung der öffentlichen Rechenschaft soll die Verankerung der Hochschule in der Gesellschaft gefördert werden; gleichermaßen wird die öffentliche Akzeptanz und Begeisterung steigen.

Diesen Anforderungen wird unser Gesetzentwurf insbesondere gerecht durch:

a) Übertragung der Bauangelegenheiten und der Vermögensverwaltung auf die Hochschule,

b) Stärkung der Personalhoheit durch volle Übertragung der Personalentscheidungsmöglichkeit und der Möglichkeit grundsätzlich den Ruf für Professuren durch die Hochschulleitung zu erteilen,

c) Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Verfahren,

e) Flexibilisierung der Größe des Präsidiums und der Hochschulräte,

f) Konzentration und Präzisisierung der Regelungen zu Evaluation und Berichtspflicht,

g) stärkere Kontrolle von Nebentätigkeiten.

2. Studienreform: Verbesserung für und mit Studierenden

Die nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen muss vorrangiges Ziel der hessischen Hochschulen sein. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sind der Meinung, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Studienreform weiterhin Bestand haben sollten, da sie die Richtung für ein verbessertes Studium vorgeben und die Hochschulen zur beständigen Überprüfung und Reform verpflichten.

Die Umsetzung des Bologna-Prozesses - verbunden mit Modularisierung und der Einführung von Bachelor/ Master - wird einen Qualitätssprung in der Lehre mit sich bringen, sofern das Land klare Anforderungen definiert und die Hochschulen bei der Umsetzung unterstützt.

Zur Verbesserung der Studienbedingungen benötigen die Hochschulen zusätzliche Finanzquellen. Nach Vorstellung von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sollten sich die Hochschulen stärker auf dem Weiterbildungsmarkt engagieren und die Erlöse aus Weiterbildungsaktivitäten vor Ort zur Fortentwicklung der Lehre einsetzen.

Unser Gesetzentwurf sieht dazu folgendes vor:

a) Verankerung der Modularisierung als Organisationsprinzip,

b) Einführung von Bachelor und Master als Regelangebote,

c) Evaluation durch Studierende wird Grundlage der Studienreform,

d) Studien- und Prüfungsordnungen werden zur Stärkung der Studienreform auf fünf Jahre befristet,

e) Erlöse aus wissenschaftlichen Weiterbildungsaktivitäten verbleiben bei den Hochschulen und können für Verbesserungen in anderen Bereichen (z.B. Bibliothekswesen) eingesetzt werden,

f) Angebots eines Schnupperstudiums für Schülerinnen und Schüler. 

3. Nachwuchsförderung: Wissenschaftlicher Nachwuchs für die Hochschule von morgen

Die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind eine der tragenden Säulen in Forschung und Lehre. Ihre Förderung bildet die Voraussetzung für die Hochschule von morgen und sollte deshalb eine weitere zentrale Aufgabe der Hochschulentwicklung sein. Eine Präzisierung der Rechte und Pflichten ist unabdingbar, da der Umgang mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs sehr heterogen gehandhabt wird.

Unbestritten hat sich die Einführung der Juniorprofessur bewährt. Sie soll nun gesetzlich geregelt und dem Wettbewerb mit anderen Qualifikationswegen ausgesetzt werden. Altersgrenzen sind bundes- und europarechtswidrig und deshalb auszuschließen. Im Bereich der Nachwuchsförderung fehlen außerdem Standards für den Umgang mit Zeitressourcen des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Im Gesetzentwurf der GRÜNEN wird insbesondere geregelt:

a) Umsetzung der Dienstrechtsreform,

b) sinnvolle Verankerung der Juniorprofessur durch Beschreibung der Rechte und Pflichten sowie der Gegenstände der Zwischenevaluation, Einführung des tenure-tracks,

c) Kontrollfristen bei wesentlichen Stufen der Qualifikation,

d) Ahndung der Aneignung wissenschaftlicher Arbeiten des Nachwuchses durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

4. Demokratische Verfassung: Autonomie braucht Demokratie

Anders als die CDU, sind Bündnis 90/ DIE GRÜNEN der Ansicht, dass eine eigenverantwortliche Hochschule nur nach demokratischen und somit transparenten Grundsätzen gestaltet werden kann. Freiheit von Forschung und Lehre kann sich nur dann entfalten, wenn Entscheidungen gemeinschaftlich von allen Beteiligten getroffen werden.

Die Reformprozesse verdeutlichen, dass der Einfluss der Kollegialorgane zu sehr auf die Beratung der Leitung begrenzt wurde; für die produktive Entwicklung und das Controlling der Entscheidungen bedarf es der Rückgabe des Budgetrechts an Senate und Fachbereichsräte sowie effektivere Entscheidungs- und Kontrollmechanismen. Die Aufgaben der Wahlversammlung und des Erweiterten Präsidiums können so z.B. in den Senat eingegliedert werden.

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN setzen sich ebenfalls für die Verbesserung der studentischen Mitbestimmung ein. Als größte Gruppe der Hochschule haben die Studierenden das Recht ihre Hochschule aktiv mit zu gestalten. Wir setzen daher auf die Erweiterung der Aufgaben der Studierendenschaft, die Stärkung der Fachschaften und die Schaffung einer Personalvertretung für studentische Hilfskräfte.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verwirklicht folgendes:

a) Stärkung des Senats und der Fachbereichsräte, Deregulierung bei der Gremienarbeit,

b) Eingliederung der Aufgaben der Wahlversammlung und des Erweiterten Präsidiums in den Senat,

c) Förderung der Wahlbeteiligung durch mehr Transparenz,

d) Umbenennung der Studentenschaft in Studierendenschaft, Erweiterung der Aufgaben; Aufwertung der Fachschaften; Klärung bei der Personalvertretung für studentische Hilfskräfte,

5. Gender-Mainstreaming und Diversity-Prinzip: Für eine gleichberechtigte Hochschule

Gleichberechtigung in der Wissenschaft muss noch immer an vielen Stellen gefördert und gefordert werden. Neben der klassischen Frauenförderung soll die Hochschule auch im Sinne des Gender Mainstreaming sicherstellen, dass bei allen Vorschlägen und Entscheidungen in allen Bereichen und auf allen Ebenen die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Blick zu nehmen ist. In der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Studium, bzw. Beruf sehen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN eine Herausforderung für die zeitgemäße Hochschule. Sie wird, genauso wie die Sicherstellung von Kinderbetreuung, Aufgabe der Hochschule.

Unser Gesetzentwurf setzt folgende Schwerpunkte:

a) Verankerung von Gender-Mainstreaming und der Vorgaben der "EU-Diversity-Richtlinien" bei den Aufgaben der Hochschulen,

b) bessere Berücksichtigung der Situation Studierender mit Behinderung und Etablierung einer durchsetzungsfähigen Interessensvertretung,

c) Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Studium/Beruf mit Familie und Kinderbetreuung,

d) Verlängerung der Befristung im Fall der Wahrnehmung des Amts der Frauenbeauftragten.

 

Zusätzliche Information

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