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Obwohl Wissenschaftsminister Udo Corts 2003 bei der Einführung von Langzeitgebühren noch vehement bestritten hat, dass dies der Einstieg in Allgemeinen Studiengebühren darstellt, folgt nun konsequent die Erhebung von Allgemeinen Studiengebühren.
Hier gibts es Antworten! Wer bezahlt und warum wir diese Gebühren für falsch und ungerecht halten!
Die CDU-Landesregierung will allgemeine Studiengebühren einführen. Worum es geht entnehmen Sie den
zu den hessischen Studiengebühren
Alle Studierenden
Ja:
1. Die Hochschulen dürfen 5 % der Studierenden auf Grund von hervorragenden Leistungen von den Studiengebühren befreien.
2. Studierende, die Kindern unter 14 Jahren erziehen, können bis zu 6 Semester pro Kind von der Gebührenpflicht befreit werden.
3. Studierende, die ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren sind während dieser Zeit von den Studiengebühren befreit.
4. Studierende, die auf Grund von Krankheit, Behinderung oder Pflege von Angehörigen langsamer studieren, können sich für eine noch festzulegenden Zeitraum befreien lassen.
5. Zusätzlich können die Hochschulen Studierende von der Studiengebührenpflicht befreien, bei denen besondere Härten entstehen würden (Härtefallregelung).
Die Studiengebühren werden ab Wintersemester 2007/2008 erhoben. Ab dem Wintersemester 2010/2011 können die Hochschulen für Masterstudiengänge bis zu 1500 Euro verlangen.
500 Euro pro Semester. In Einzelfällen dürfen Hochschulen jedoch 1500 € pro Semester und Fach verlangen, wenn das entsprechende Fach besondere Kennzeichen erfüllt (besondere Ausstattung, besonders „hochwertiges“ Angebot). Weiter kann die Hochschule für Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und mit denen kein Hochschulabkommen besteht eine Gebühr von bis zu 1500 Euro verlangen. Die Zweitstudiengebühren betragen ebenfalls 500 Euro können aber auf bis zu 1500 Euro durch Satzung der Hochschule erhöht werden.
Die landeseigene Landestreuhandstelle bietet ein Darlehen für den Zeitraum von Regelstudienzeit + 4 Semester an.
Darlehensberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, Studierende aus den EU-Staaten und Angehörige von diesen und ausländische Studierende, die in Deutschland ihre Hochschulberechtigung erworben haben (Bildungsinländer). Studierende von außerhalb der EU ohne die oben genannten, werden keinen Anspruch auf ein Darlehen haben.
Das Darlehen umfasst die volle Beitragspflicht der Studiengebühren von 500 – 1500 Euro
Die Zinsen sollen nur Verwaltungsaufwand und Geldbeschaffung berücksichtigen und höchstens 7,5 % betragen.
Das Darlehen muss zwei Jahre nach der Beendigung des Studiums an einer Hochschule in Hessen, unabhängig davon, ob das Studium erfolgreich abgeschlossen, abgebrochen oder an einer Hochschule außerhalb Hessens fortgesetzt wurde, zurückgezahlt werden.
Das Darlehen kann auf einmal, teilweise oder in Raten von 50, 100 oder 150 Euro monatlich zurückgezahlt werden.
Ja, die Höhe orientiert sich an der Bafög-Rückzahlungsgrenze + 100 Euro monatlich.
Nur für Bafögempfänger. Für sie gilt eine Kappungsgrenze von 17000 Euro (BAföG-Kreditanteil und Studiengebührendarlehen zusammen)
Dazu wird ein so genannter Studienfonds gegründet, der durch 10 % der Studienge-bühren gespeist wird.
Technische Universität Darmstadt 14 Millionen,
Universität Frankfurt 28,6 Millionen,
Universität Gießen 18 Millionen,
Universität Kassel 13,5 Millionen,
Universität Marburg 15,75 Millionen,
Hochschule Darmstadt 8,9 Millionen,
Fachhochschule Frankfurt 7,2 Millionen,
Fachhochschule Fulda 3,8 Millionen,
Fachhochschule Gießen-Friedberg 7,8 Millionen,
Fachhochschule Wiesbaden 7 Millionen,
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt 585.000 Euro,
Hochschule für Gestaltung Offenbach 513.000 Euro.
Zur Info der Hochschuletat insgesamt liegt bei ca. 1,2 Mrd. Euro
Nein,
1. die hohen Verwaltungskosten bei den Hochschulen für die Studiengebühren werden direkt aus den Gebühren bezahlt werden.
2. der Studienfonds zur Absicherung von nicht zurückgezahlten Darlehen wird durch die Studiengebühren gespeist. 10 % der Studiengebühren fließen direkt in diesen Fond
Es gibt keinerlei „einklagbares“ Recht auf Leistungen, die mit den Studiengebühren erbracht werden müssen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts.
Ja, nach der Regelstudienzeit + 4 Semestern werden im zweiten und dritten zusätzlichen Semestern 200 Euro zusätzlich fällig. BAföG-Empfänger zahlen keinen „Lang-zeitgebühren-Aufschlag“
Ja, allerdings müssen die Hochschulen entscheiden wie viel Gebühren sie verlangen.
Nein
Nein
Das Modell der Hessischen Landesregierung sieht die sofortige Bezahlung der Studiengebühren vor. Dies versetzt Studierende aus vermögenden Elternhäusern in die Lage die Studiengebühren sofort zu zahlen und somit eigene Schulden zu vermeiden. Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern werden benachteiligt, weil sie einen Studienkredit aufnehmen müssen. Zusätzlich zu den Studiengebühren müssen sie noch die Zinslast des Studiendarlehens aufbringen.
Nein
Die Landesregierung sieht zwar einen Anspruch auf ein Darlehen vor, um die Studiengebühren zu bezahlen, eine soziale Absicherung ist damit jedoch nicht verbunden. Studierende aus sozial schwachem Elternhaus wird die Aussicht auf eine Schuldenlast nach dem Studium von bis zu 24 000 Euro (plus Zinsen) abschrecken. Die Höchstverschuldungsgrenze von 17 000 Euro gilt nur für Bafög-Empfänger (ca. 19 % der Studierenden). Das Modell der Landesregierung hat bei der heutigen Lage auf dem Arbeitsmarkt (Akademikerarbeitslosigkeit) unkalkulierbare Risiken. Die Studiengebühren müssen auch dann bezahlt werden, wenn der Studierende sein Studium nicht abschließt und deshalb kein höheres Einkommen erzielt. Das Darlehen muss nach zwei Jahren zurückgezahlt werden, wenn man an eine Hochschule außerhalb Hessens wechselt. Unter Umständen ist es also möglich zurückzahlen zu müssen, obwohl man noch studiert.
Nein
Die Summe von 135 Millionen Euro entspricht ca. 10 % des jetzigen Hochschulbudgets. Es ist jedoch zu erwarten, dass durch die Studiengebühren die Studierendenzahlen deutlich sinken werden. Bei einem zu erwartenden Rückgang von ca. 15 % (wie z.B. in Österreich) werden die Einnahmen um 20 Millionen Euro sinken. Der Hochschulpakt zwischen Landesregierung und Hochschulen sieht vor, dass der größte Teil des Budgets durch die Zahl der Studierenden bestimmt wird. Deshalb erwartet der Universitätspräsident der TU Darmstadt Wörner langfristig sogar weniger Einnahmen, da das Land den regulären Haushalt um die verminderte Anzahl an Studierenden kürzen könnte.
Da die Erhebung der Studiengebühren an keinerlei Vorgaben gebunden ist, sind keinerlei Verbesserungen im Bereich der Lehre zu erwarten. Vielmehr werden die Mehreinnahmen der Mittel in die unterfinanzierten Haushalte fließen. Die Studierenden haben keinerlei rechtlichen Anspruch auf eine Verbesserung der Lehre.
Da der gesamte Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Studiengebühren durch die Hochschulen zu leisten ist, wird ein erheblicher Anteil der Studiengebühren für die Verwaltung aufgewendet werden. Dies wird die Mittel zur Verbesserung der Lehre deutlich vermindern.
10 % der Studiengebühren gehen vorab in einen Fonds der den Ausfall von Krediten auffangen soll. Dieses Geld steht den Hochschulen nicht zur Verfügung.
Für eine deutliche Verbesserung des hessischen Hochschulsystems sind neben Strukturveränderungen deutlich höhere Mittel notwendig, um im internationalen Vergleich bestehen zu können.
Richtig!
Erstmalig können für Promotionsstudiengänge bis zu 1500 Euro verlangt werden. Die Zahl der Doktoranden wird aus diesem Grund stark zurückgehen. Ein Promotionsstudiengang wird meist neben dem Beruf absolviert und belastet die Hochschule nicht. Deshalb sind Studiengebühren in diesem Fall nicht gerecht fertigt. Zudem ver-lieren die Hochschulen einen großen Teil ihrer Buchveröffentlichungen durch den Rückgang von Promotionen, da jeder Doktorand seine Doktorschrift veröffentlichen muss.
Ja
Das Modell der Landesregierung sieht vor, dass die Hochschulen für Studierende, die aus einem Staat außerhalb der EU kommen und mit denen kein Hochschulabkommen besteht, einen Beitrag von 1500 Euro verlangen können. Gerade die Ge-bührenfreiheit war ein hervorragender Standortvorteil für Studierende aus ärmeren Ländern, um in Hessen ein Studium aufzunehmen.
Zusätzlich sind Studierende aus dem Nicht EU-Ausland (mit EWR-Staaten) nicht berechtigt ein Studien-Darlehen aufzunehmen.
Falsch!
Zwar sieht das Modell der Landesregierung eine Studiengebührenbefreiung pro Kind von 6 Semestern vor, allerdings brauchen Studierende mit Kind deutlich länger als 6 Semester, um ein Studium abzuschließen. Die finanzielle Belastung bleibt nach den 6 Freisemestern in voller Höhe erhalten. Studierende mit Kindern brauchen eine deutlich stärkere Unterstützung und keine weiteren finanziellen Belastungen. Die 6 Semester Befreiung gelten zudem nicht für jeden Elternteil, sondern nur für die Eltern insgesamt.
Die Rückzahlung des Studienkredits fällt genau in die Familiengründungsphase von jungen Akademikerinnen und Akademikern. Hier wirkt sich eine Schuldenlast von bis zu 48 000 Euro negativ auf die Möglichkeit der Familiengründung aus.
Ja!
Die verschiedenen länderspezifischen Gebühren-, Darlehens- und Ausfallfondsmodelle behindern die Mobilität von Studierenden. Dadurch wird ein Studienplatzwechsel innerhalb Deutschlands schwieriger als ins europäische Ausland. Dies konterkariert den eingeleiteten Bolognaprozess, der eine Verbesserung der Mobilität im europäischen Hochschulraum zum Ziel hat. Zusätzlich wird durch die verschiedenen Mo-delle in den Bundesländern ein völlig unnötiger bürokratischer Aufwand notwendig. Die Regelung, dass der Studienkredit nach verlassen einer hessischen Hochschule zurückgezahlt werden muss, schränkt die Mobilität deutlich ein, da unter Umständen schon während des Studiums der Studienkredit fällig wird.
Falsch!
Studierende mit Schulden werden es sich zweimal überlegen eine Existenzgründung einzugehen. Aus diesem Grund wird eine wichtige Innovationsquelle für neue Produkte und Dienstleistungen deutlich behindert. Die Probleme junger Unternehmer Kredite zu bekommen, wird sich mit Schulden aus der Studienfinanzierung noch deutlich verstärken. Damit bricht ein wichtiger Faktor für Innovation weg.
Nein
Deutschland hat im internationalen Vergleich immer noch viel zu wenig Hochschulabsolventen. Studiengebühren werden zu einem weiteren Rückgang von Studieren-den führen und damit das Ziel einer deutlichen Steigerung der Studierendenzahlen verhindern. Denn gerade in einem ressourcenarmen Land wie Deutschland sichert das Potenzial gut ausgebildeter Akademikerinnen und Akademiker die Innovationsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Deshalb, und auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, ist die volle Ausschöpfung des derzeit noch steigenden Studienberechtigtenpotenzials bildungs- und arbeitsmarktpolitisch dringend geboten. Dazu ist eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten erforderlich. Mit der Einführung von Studiengebühren werden dagegen Studieninteressierte abge-schreckt und es entsteht ein Verdrängungseffekt in Richtung des Ausbildungsmarktes.
Falsch
Auf ein/e Studierende/r der Medizin aus nicht EU-Staaten (mit EWR-Staaten) kann eine Belastung von ca. 24 000 Euro zukommen. Zusätzlich hat er/sie keinerlei An-spruch auf einen Studienkredit. Dies wird vor allem Studierende aus afrikanischen Staaten, Osteuropa und Südamerika treffen.
Richtig
Die Studiengebühren berücksichtigen nicht mehr, wie noch bei den Langzeitstudiengebühren, den besonderen zeitlichen Aufwand eines ehrenamtlichen Engagements in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft (AStA) und Hochschule (Senat). Dadurch wird die Mitarbeit von Studierenden in der Selbstverwaltung der Hochschulen deutlich erschwert. Zur Kontrolle und Verbesserung der Studienbedingungen sind diese Organe unverzichtbar.